Im Rahmen der Hebammentätigkeit erhebt, verarbeitet und nutzt die Hebamme personenbezogene Daten der Klient*in sowie der (geborenen oder ungeborenen) Kinder. Dazu gehören unter anderem Angaben zu Person und sozialem Status (z. B. Name, Adresse, Kostenträger) sowie medizinisch notwendige Befunde.
Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der:
Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung), Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO (medizinische Betreuung) und ggf. Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Ihre Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, außer:
Sie haben eingewilligt, oder
es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
Typische Weitergaben:
Ärztinnen/Ärzte oder andere beteiligte Fachkräfte: Austausch medizinisch notwendiger Daten nur mit Ihrer Einwilligung oder in Notfällen, wenn eine sofortige Hilfe erforderlich ist und Sie nicht ansprechbar sind.
Abrechnung mit Kostenträgern:
Öffentlich-rechtliche Kostenträger (z. B. Krankenkassen) werden direkt abgerechnet, entweder durch die Hebamme oder eine beauftragte externe Abrechnungsstelle (§ 301a Abs. 2 SGB V).
Privatpersonen oder Wahlleistungen: Abrechnung direkt gegenüber der Klient*in, ggf. über externe Abrechnungsstellen mit gesonderter Einwilligung.
Laboruntersuchungen: Proben werden von der Hebamme an ein Labor übermittelt. Das Labor sendet Befunde verschlüsselt an die Hebamme. Die Hebamme stellt sicher, dass Auftragsverarbeitungsverträge mit allen externen Stellen bestehen (Art. 28 DSGVO).
Ihre Daten werden zunächst bis zum Abschluss der Betreuung und Abrechnung gespeichert. Danach gelten gesetzliche Aufbewahrungspflichten:
Steuerrecht (§14b UStG): 10 Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung erstellt wurde.
Hebammenberufsordnung BW: 10 Jahre Dokumentationspflicht.
BGB (§199 Abs. 2): Optionale Aufbewahrung bis zu 30 Jahre, z. B. bei besonderen Risiken.
Sie haben das Recht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, auf:
Auskunft über Ihre gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO),
Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO),
Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 17–18 DSGVO),
Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Anfragen können direkt an die Hebamme gerichtet werden:
Franziska Fery, hallo@franziskafery.de
Sie können jederzeit eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Königstraße 10a, 70173 Stuttgart
Telefon: 07 11/61 55 41-0
Telefax: 07 11/61 55 41-15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
Website: http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO.
für die Tätigkeit von Franziska Fery
Diese AGB gelten für alle Leistungen, die Franziska Fery im Rahmen ihrer freiberuflichen Tätigkeit als Hebamme erbringt. Sie betreffen sowohl gesetzlich geregelte Leistungen gemäß § 134a SGB V im Rahmen des Hebammenhilfevertrags mit den gesetzlichen Krankenkassen als auch Leistungen für privat versicherte und selbstzahlende Klient*innen.
Für bestimmte Leistungen (z. B. Rückbildungskurse, Schwangerenvorsorge, Wochenbettbetreuung, Stillberatung) werden zusätzlich gesonderte Vereinbarungen und/oder Behandlungsverträge abgeschlossen. Diese enthalten detaillierte Informationen zu Inhalten, Teilnahmebedingungen und Vergütung und sind verbindlicher Bestandteil der jeweiligen Leistung. Soweit in gesonderten Vereinbarungen abweichende Regelungen getroffen werden, gehen diese vorrangig vor.
Die Hebamme bietet insbesondere folgende Leistungen an:
Die Leistungen erfolgen überwiegend im Rahmen von Hausbesuchen, für Kurse werden Räumlichkeiten angemietet.
Online-Angebote sind nach individueller Absprache möglich.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung per E-Mail zustande. Mit der Bestätigung eines Kursplatzes oder einer Betreuung wird eine gesonderte Kursvereinbarung bzw. ein Behandlungsvertrag übermittelt.
Die Anmeldung für Kurse wird erst mit Unterzeichnung der Kursvereinbarung verbindlich. Kassenleistungen können erst nach Anmeldung und Bestätigung der angefragten Leistung in Anspruch genommen werden.
Gesetzlich versicherte Leistungen werden gemäß Hebammenhilfevertrag direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Privat versicherte Leistungen werden gemäß der Hebammengebührenverordnung Baden-Württemberg (HebGebVO BW) abgerechnet.
Leistungen außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs sowie Wahl- oder Zusatzleistungen gelten als Selbstzahlerleistungen. Diese werden gesondert vereinbart und per Rechnung abgerechnet. Eine Preisliste wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Rechnungen an Selbstzahler*innen sind innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen, unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung oder Beihilfe.
Für Kurse, die als Selbstzahlerleistung erbracht werden, gilt, dass die Teilnehmer*innen für versäumte Stunden oder Nichterscheinen die vereinbarte Gebühr tragen, sofern nicht anders in der Kursvereinbarung geregelt.
Individuelle Termine können bis spätestens 24 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt werden.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar gemäß § 3 Hebammengebührenverordnung Baden-Württemberg (HebGebVO BW) berechnet. Die Höhe richtet sich nach der reservierten Leistung und Zeit und beträgt das 1,8-fache des jeweils gültigen Kassensatzes.
Bei geschlossenen Kursen (z. B. Rückbildung) ist eine Wiederholung einzelner Termine nicht möglich. Bei Nichterscheinen wird Schadensersatz gemäß § 3 HebGebVO BW in Höhe des 1,8-fachen gültigen Kassensatzes für die jeweilige Kurseinheit erhoben, sofern keine medizinisch begründete Absage vorliegt. Ein entsprechender Nachweis ist innerhalb von 7 Tagen vorzulegen.
Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden oder Termine bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
Die Hebamme haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.
Die Teilnahme an Kursen erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen vor Kursbeginn mitzuteilen.
Für Schäden an Räumlichkeiten oder Einrichtungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, haften die Teilnehmer*innen persönlich.
Für Geld, (Wert-)Sachen und sonstige Gegenstände der Versicherten, haftet die Hebamme bei Beschädigung oder Untergang nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Online-Kurse: Die Hebamme haftet nicht für technische Probleme, Verbindungsunterbrechungen oder Ausfälle der Online-Angebote.
Sofern eine Ärztin / ein Arzt hinzugezogen wird, begründet die Versicherte zu dieser / diesem ein selbständiges Behandlungsverhältnis. Gleiches gilt für die Verlegung in eine Klinik. Ärztliche bzw. klinische Leistungen sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Die Ärztin / der Arzt und / oder die Klinik haften innerhalb des jeweils eigenständigen Behandlungsverhältnis selbst.
Soweit vor, während des Kurses oder nach dem Kurs ein Krankentransport zur Verlegung in eine Klinik erfolgt, entsteht auch hierzu ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für Leistungen des Krankentransportes.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Eine gesonderte Datenschutzerklärung ist auf der Webseite einsehbar.
Während der präsenten oder digitalen Leistungserbringung ist es der Versicherten nicht gestattet, selbst oder durch Dritte Bild- und / oder Tonaufnahmen sowie Mitschnitte in Ton und / oder Bild zu fertigen oder fertigen zu lassen, soweit dadurch die Rechte der Hebamme und / oder der übrigen am Kurs Teilnehmenden berührt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz der Hebamme.
Stand: Oktober 2025